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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

ISIS sentronics GmbH 

Innstraße 28 
68199 Mannheim

- im Folgenden ISIS genannt -

 

AGB

1.) Allgemeines - Geltungsbereich

1.) Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen gleichartigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von ISIS ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung kann von ISIS durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

ll.) Vertragsschluss

1.) Sämtliche Angebote von ISIS sind freibleibend. Die schriftliche Auftragsbestätigung von ISIS ist maßgebend für den Vertragsinhalt. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Mitarbeitern, mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie von ISIS schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

2.) Technische Daten, Angaben, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Abmessungen, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind nur Annäherungswerte soweit nicht eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich ISIS das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.) Der Kunde ist an sein Vertragsangebot vier Wochen nach Eingang bei ISIS gebunden.

4.) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ISIS, wenn die Nichtlieferung nicht von ISIS zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von ISIS. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5.) ISIS kann ein eigenes Angebot zurücknehmen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit der Zahlung im Rückstand ist, wenn eine Kreditauskunft nachweislich unbefriedigend ist oder wenn sonstige Gefahren für die ordnungsgemäße Erfüllung durch den Kunden bestehen.

lll.) Preise und Zahlungsbedingungen

1.) Die Preise von ISIS verstehen sich ab Lieferstelle ohne jeweils gültige Umsatzsteuer. Bei einem Netto-Warenwert unter Euro 75,00 wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 10,00 zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Nach Ermessen des Verkäufers werden Inlandslieferungen per Nachnahme, Vorauszahlung, Anzahlung - in von dem Verkäufer zu bestimmender Höhe - oder per Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 30 Tage rein Netto durchgeführt. Etwaige Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Kunden. Bei Erstkunden erfolgt eine Lieferung ausschließlich per Vorauskasse, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

2.) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels ist der Kunde verpflichtet bankübliche Zinsen zu zahlen.

3.) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist ISIS zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

4.) Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen soweit nicht rechtskräftig festgestellte oder durch ISIS anerkannte Forderungen vorliegen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

lV.) Versand

1.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch im Fall von Teillieferungen oder im Falle frachtfreier Lieferung. Das Recht zur Auswahl des Transportmittels steht ISIS zu.

2.) Die Kosten des Versands, insbesondere Porto, Verpackung, sowie etwaige Versicherungskosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für etwaige Mehrfracht, wenn Eilgut, Expressgut oder eine Vorablieferung einer Teillieferung aus irgendeinem Grunde vorgeschrieben wird.

3.) Transportschäden und Transportverluste sind vom Kunden den Verkehrsträgern, die den Transport ausführen, sowie ISIS unverzüglich zu melden.

V.) Eigentumsvorbehalt

1.) ISIS bleibt -auch bei Lieferung ins Ausland- das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vorbehalten (Vorbehaltsware), bis der Kunde sämtliche Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung beglichen hat.

2.) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von ISIS. Erfolgt eine Verarbeitung mit ISIS nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt ISIS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von ISIS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Die infolge Verarbeitung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Regelung.

3.) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt ISIS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung entstehen. ISIS nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ISIS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

4.) Der Kunde ist verpflichtet, ISIS einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Dritte sowie Vollstreckungsorgane sind von dem Kunden auf das Eigentum von ISIS hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenenGeschäf tssitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Widerspruchsklage, und zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes erforderlich sind.

5.) ISIS verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizu- geben, als der Wert der Sicherheiten ISIS die zu sichernde Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Vl.) Verzug, Vertragsverletzung

1.) Der Kunde hat neben der Zahlungsverpflichtung die Hauptpflicht, den Kaufgegenstand abzunehmen. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft oder Fertigstellung von Arbeiten den Vertragsgegenstand vereinbarungsgemäß abnimmt. ISIS ist zu Teillieferungen berechtigt.

2.) Befindet sich der Kunde mit Zahlung und/oder Abnahme in Verzug oder verletzt er Vertragspflichten, kann ISIS bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte, wie z.B. Rücktritt, Schadensersatz, geltend machen. Als Vertragsverletzung gilt auch eine Zahlungsverzögerung des Kunden sowie die Verletzung der Verpflichtungen aus der Nr. V. ISIS ist für den Fall, dass Schadensersatz geltend gemacht wird, berechtigt, wahlweise den tatsächlich entstandenen Schaden oder 30 % des vereinbarten Preises als pauschale Entschädigung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

3.) Der Kunde trägt die durch den Rücktritt ISIS entstehenden Kosten, insbesondere Transport- und Lagerkosten.

4.) Sind die Voraussetzungen der Ziff. 1 erfüllt, ist die Restschuld sofort zur Zahlung fällig. Gewährte Sondervergünstigungen entfallen rückwirkend. Bei gewährtem Preisnachlass ist dann die jeweils gültige Preisliste maßgeblich.

5.) Der Kunde hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Der Nachweis und die Geltendmachung höheren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.

Vll.) Gewährleistung - Der Kunde hat die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe:

1.) Die von ISIS geschuldete Nacherfüllung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

2.) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere geringfügigen Mängeln, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht.

3.) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen ab Empfang der Ware bei ISIS schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

4.) Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

5.) Reklamierte Ware ist ISIS unter Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer, Auftragsnummer etc. portofrei zuzusenden. lst die Ware tatsächlich mangelhaft, wird das Porto für die kostengünstigste Versendungsart von ISIS erstattet.

6.) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, bleibt die Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache beschränkt. Dies gilt nicht, wenn ISIS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.) Bei neuen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 der Bestimmung). Für gebrauchte Liefergegenstände ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Vorschriften über den Lieferantenregress beim Verbrauchsgüterkauf gemäß SS 478, 479 BGB bleiben von Satz 1 bis 2 unberührt.

8.) Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

9.) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist ISIS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10.) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch ISIS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Vlll.) Haftungsbeschränkungen

1.) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten durch ISIS, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist eine Haftung von ISIS ausgeschlossen.

2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und nicht für ISIS zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3.) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn ISIS grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von ISIS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

lX.) Schlussbestimmungen

1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2.) Erfüllungsort für die jeweilige Lieferung ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für alle anderen Verpflichtungen ist 68199 Mannheim.

3.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 68199 Mannheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Stand 03/2005